Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



bk:office+immo e.K. - AGB | Geschäfts- und Provisionsbedingungen Deutschland - Stand 01.01.2026

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung und den Nachweis von Immobilien, die sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Für Immobilien im Ausland gelten gesonderte Vereinbarungen und gegebenenfalls abweichende gesetzliche Regelungen.

2. Angebote und Angaben
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Sie basieren auf Informationen, die uns von Dritten erteilt wurden. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Unsere Angebote sind vertraulich und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Vorkenntnis
Ist dem Interessenten ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt dieser Hinweis, kann im Streitfall ein Indiz für die Ursächlichkeit unserer Tätigkeit vorliegen.

4. Vertragsgegenstand und Preise
Die im Angebot genannten Preise sind unverbindliche Orientierungswerte. Der endgültige Kaufpreis oder Mietzins ergibt sich ausschließlich aus dem abgeschlossenen Vertrag zwischen den Parteien.
Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der tatsächlich vereinbarte Preis vom ursprünglich angebotenen Preis abweicht.

5. Provision bei verbundenen Personen
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag durch eine mit dem Auftraggeber wirtschaftlich oder familiär verbundene Person zustande kommt.
Als verbundene Personen gelten insbesondere Ehepartner, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie sowie Gesellschaften, an denen der Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

6. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer beziehungsweise für den Vermieter und den Mieter entgeltlich tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
Über eine solche Doppeltätigkeit wird der Auftraggeber hiermit ausdrücklich informiert.

7. Nachweis und Vermittlung
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch unsere Tätigkeit ein Hauptvertrag zustande kommt.
Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss innerhalb von 12 Monaten nach unserem Nachweis erfolgt, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit unserer Tätigkeit besteht.

8. Pflichtverletzung und Schadensersatz
Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen vertragliche Pflichten und vereitelt dadurch den Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.
Ein pauschaler Anspruch auf Provision besteht in diesem Fall nicht.

9. Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages fällig.
Der Anspruch ist unabhängig von der tatsächlichen Durchführung oder Erfüllung des Vertrages.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns eine Abschrift des abgeschlossenen Vertrages zur Verfügung zu stellen.

10. Höhe der Provision
a. Kaufverträge
Bei Nachweis oder Vermittlung von Immobilien beträgt die Provision insgesamt 4,76 Prozent des Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei Wohnimmobilien gilt:
Die Provision wird zwischen Käufer und Verkäufer jeweils zur Hälfte getragen, sofern beide Verbraucher sind.

b. Zwangsversteigerungen
4,76 Prozent des Zuschlagpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

c. Gewerbemietverträge
4,76 Prozent der vereinbarten Jahresnettomiete inklusive Mehrwertsteuer.
Berechnungsbasis ist eine Mietdauer von mindestens fünf und höchstens zehn Jahren.
Optionen werden als Vertragsbestandteil berücksichtigt.

d. Wohnraummietverträge
2,38 Monatskaltmieten inklusive Mehrwertsteuer.
Die Provision trägt ausschließlich der Auftraggeber gemäß gesetzlichem Bestellerprinzip.

e. Auslagen
Kosten für die Beschaffung von Unterlagen, insbesondere bei Behörden, werden dem Auftraggeber in tatsächlich entstandener Höhe berechnet.

11. Aufwendungsersatz
Wird ein erteilter Auftrag vorzeitig beendet oder die Verkaufs oder Vermietungsabsicht aufgegeben, sind die nachweisbaren Auslagen zu erstatten.
Alternativ kann eine pauschale Aufwandsentschädigung vereinbart werden, sofern dem Auftraggeber der Nachweis gestattet wird, dass geringere Kosten entstanden sind.

12. Haftung
Die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, Maße und Flächenangaben stammen in der Regel vom jeweiligen Eigentümer oder von Dritten. Eine eigenständige Überprüfung dieser Angaben durch uns erfolgt nur im Rahmen unserer üblichen Sorgfaltspflichten.
Wir übernehmen daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

13. Urheberrecht
Alle von uns erstellten Exposés, Fotos, Grundrisse und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht verwendet oder weitergegeben werden.

14. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Heidelberg.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

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bk:office+immo e.K. - AGB | Geschäfts- und Provisionsbedingungen Dubai - Stand 01.01.2026

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Immobilien in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate.
Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate, soweit rechtlich zulässig.

2. Rolle des Maklers
Wir treten als Vermittler oder Nachweisgeber auf und arbeiten regelmäßig mit lizenzierten lokalen Partnern und Projektentwicklern zusammen.
Ein Immobilienkauf erfolgt regelmäßig direkt mit dem Entwickler oder Eigentümer.

3. Angebote und Projektinformationen
Alle Informationen, insbesondere zu Off Plan Projekten, stammen vom jeweiligen Entwickler oder Partnerunternehmen.
Eine Haftung für die Richtigkeit, Fertigstellung, Renditeprognosen oder Wertentwicklungen wird ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

4. Provision und Vergütung
Die Provision kann vom Käufer, Verkäufer oder vom Projektentwickler getragen werden.
Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald ein Kaufvertrag, Reservierungsvertrag oder eine vergleichbare Vereinbarung abgeschlossen wird.

5. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, für mehrere Parteien tätig zu werden und Vergütungen von verschiedenen Seiten zu erhalten.

6. Risiken bei Auslandsinvestitionen
Immobilieninvestitionen in Dubai unterliegen besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Insbesondere bestehen Unterschiede im Eigentumsrecht, bei Bauträgerprojekten sowie hinsichtlich Zahlungsplänen.
Eine rechtliche oder steuerliche Beratung erfolgt durch uns nicht.

7. Haftung
Wir haften ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
Alle Objektangaben stammen von Dritten.

8. Zahlungsabwicklung
Zahlungen erfolgen in der Regel direkt an den Entwickler oder Verkäufer nach den dort üblichen Verfahren.

9. Gerichtsstand
Soweit zulässig, gilt der Sitz des Projektentwicklers oder der Ort der Immobilie als Gerichtsstand.

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bk:office+immo e.K. - AGB | Geschäfts- und Provisionsbedingungen Spanien (Costa Blanca) - Stand 01.01.2026

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung und den Nachweis von Immobilien in Spanien.
Es findet spanisches Recht Anwendung, soweit gesetzlich zulässig.

2. Rolle des Maklers
Wir treten als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer auf. Ein Vertragsverhältnis über die Immobilie entsteht ausschließlich zwischen den Parteien.
Wir handeln auf Grundlage der uns vom Verkäufer oder von Kooperationspartnern überlassenen Informationen.

3. Angebote und Angaben
Alle Objektangaben basieren auf Informationen Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Kaufnebenkosten in Spanien können erheblich vom deutschen System abweichen und sind vom Käufer gesondert zu prüfen.

4. Provision
Die Provision ist verdient und fällig, sobald ein Kaufvertrag oder eine vergleichbare Vereinbarung zustande kommt, die auf unsere Tätigkeit zurückzuführen ist.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der individuell getroffenen Vereinbarung oder den üblichen Marktbedingungen in Spanien.

5. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, für beide Vertragsparteien entgeltlich tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision besteht.

6. Kooperation mit Partnern
Wir arbeiten teilweise mit lokalen Maklern, Bauträgern oder Projektentwicklern zusammen.
Ein Provisionsanspruch kann auch durch die Tätigkeit dieser Partner entstehen.

7. Haftung
Wir haften ausschließlich im Rahmen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns.
Alle Angaben zum Objekt stammen vom Verkäufer oder Dritten.

8. Steuern und Nebenkosten
Der Erwerb einer Immobilie in Spanien unterliegt spezifischen Steuern, insbesondere Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer sowie Notar und Registerkosten.
Diese sind nicht Bestandteil unserer Beratung und vom Käufer eigenständig zu prüfen.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Maklers oder der Ort der belegenen Immobilie.